Qualifizierte Ernährungs­therapie rich­tet sich an Personen mit ernäh­rungs­bedingten Er­kran­kungen und kann Ihre Beschwerden und den Medikamenten­verbrauch reduzieren. Sie erfolgt immer auf ärztliche An­ord­nung und die Kosten werden bis zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Besteht eine Diagnose, können Ärzt:innen eine Notwendigkeitsbescheinigung mit entsprechender Diagnose ausstellen.

Der Ablauf:

  1. Lassen Sie sich bei Ihrem Haus- oder Fach­arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung mit allen rele­vanten Diagnosen aus­füllen.

  2. Auf Basis der Unterlagen erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Diesen reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

  3. Sobald die Zusage der Kasse vor­liegt, melden Sie sich bei mir zur Termin­verein­barung. Wenn Sie unab­hängig von der Kranken­kasse mit der Beratung starten möchten, ist dies natürlich jeder­zeit möglich.

  4. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zur Kosten­erstattung bei Ihrer Kranken­kasse ein.

Wenn Sie unsicher sind, welche Diagnose bei Ihnen zutrifft oder Sie Fragen zu dem Verfahren haben, besprechen wir Ihre Fragen gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch am Telefon. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht - ich rufe Sie zurück!