Qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich an Personen mit ernährungsbedingten Erkrankungen und kann Ihre Beschwerden und den Medikamentenverbrauch reduzieren. Sie erfolgt immer auf ärztliche Anordnung und die Kosten werden bis zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Besteht eine Diagnose, können Ärzt:innen eine Notwendigkeitsbescheinigung mit entsprechender Diagnose ausstellen.
Der Ablauf:
Lassen Sie sich bei Ihrem Haus- oder Facharzt eine Notwendigkeitsbescheinigung mit allen relevanten Diagnosen ausfüllen.
Auf Basis der Unterlagen erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Diesen reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sobald die Zusage der Kasse vorliegt, melden Sie sich bei mir zur Terminvereinbarung. Wenn Sie unabhängig von der Krankenkasse mit der Beratung starten möchten, ist dies natürlich jederzeit möglich.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wenn Sie unsicher sind, welche Diagnose bei Ihnen zutrifft oder Sie Fragen zu dem Verfahren haben, besprechen wir Ihre Fragen gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch am Telefon. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht - ich rufe Sie zurück!